In einen Kaufvertrag für ein privat verkauftes Auto gehören die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer, die Fahrzeugdaten, bekannte Mängel und Schäden, der Kaufpreis, Angaben zur Übergabe und der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Beide Seiten unterschreiben, und jede Seite behält ein Exemplar.
Was gehört in einen Kaufvertrag für ein Auto?
- Käufer und Verkäufer: vollständige Namen, Anschriften und Ausweisdaten.
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand.
- Mängel und Schäden: alle erkannten und bekannten Mängel, zum Beispiel Unfallschäden.
- Versicherung und Ummeldung: Angaben zur Kfz-Versicherung und, falls nötig, zur Ummeldepflicht.
- Kaufpreis und Übergabe: der Preis, die Zahlungsart und die Details der Übergabe, inklusive der übergebenen Schlüssel.
- Sachmängelhaftung: der Ausschluss „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“.
- Unterschriften von beiden Seiten, mit Ort und Datum.
Welche Papiere werden beim Autoverkauf übergeben?
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Kaufvertrag | mit beiden Unterschriften, ein Exemplar behältst du |
| Zulassungsbescheinigung Teil I und II | Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief |
| HU-/AU-Bericht | der letzte Bericht der Hauptuntersuchung |
| Serviceheft | wenn du eines gepflegt hast |
| Bilder von Schäden | dokumentieren den Zustand bei der Übergabe |
| Bedienungsanleitung und Schlüssel | alle vorhandenen Schlüssel |
| Betriebserlaubnis | für spezielle Anbauten |
Was muss ich nach dem Verkauf erledigen?
Wichtig ist die Veräußerungsanzeige. Eine Kopie davon schickst du unverzüglich an die Zulassungsbehörde und an deine Kfz-Versicherung. Behalte außerdem ein zweites Exemplar des Kaufvertrags und eine Kopie der Veräußerungsanzeige.
Ob das Auto vor dem Verkauf abgemeldet wird, kannst du selbst entscheiden. Meldest du es ab, enden Kfz-Steuer und Versicherung. Lässt du es angemeldet, kannst du im Vertrag festlegen, dass der Käufer das Auto innerhalb eines bestimmten Zeitraums ummelden muss.

Wie schütze ich mich beim Privatverkauf vor Betrug?
- Gib die Original-Fahrzeugpapiere erst heraus, wenn du das Geld bekommen hast.
- Sei vorsichtig bei Angeboten, die zu gut klingen, bei merkwürdigen Treffpunkten und bei unverständlichen Schreiben aus dem Ausland.
- Halte die wichtigsten Unterlagen bereit und beantworte Fragen ehrlich. Bekannte Mängel gehören in den Vertrag.
- Wenn dir etwas komisch vorkommt, brich den Verkauf lieber ab.
Geht es auch ohne Privatverkauf?
Ja. Wenn du dein Auto über PKW ADÉ verkaufst, schließen wir den Kaufvertrag gemeinsam mit dir vor Ort ab. Das Geld bekommst du am selben Tag per Echtzeit-Überweisung oder bar, und wir melden das Auto für dich ab. Inserat, Probefahrten und fremde Käufer entfallen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
